AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Home Staging
1. Allgemeine Grundlagen
(nachstehend AN - Auftragnehmerin genannt) bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Home Staging“ an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge der Auftragnehmerin Home Staging betreffend. Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Es wird ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB kontrahiert. Geschäftsbedingungen vom Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB bedürfen schriftlicher Zustimmung.
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2. Leistungsinhalt
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2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich (schriftlich) zwischen dem AN und dem Auftraggeber (nachstehend AG genannt) vereinbart.
2.2 Die AN ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Wird ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG erteilt, erfolgt die Bezahlung direkt an den Dritten. In diesem Fall übernimmt die AN keine Haftung für die Ausführung der Leistung.
3. Angebote
3.1 Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Selbiges gilt auch für Kostenvoranschläge.
3.2 Für vom AG angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, besteht jedenfalls ein Anspruch auf angemessenes Entgelt. Mehrleistungen oder Änderungswünsche des AG, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden daher nach Aufwand gesondert berechnet.
4. Pflichten der Auftragnehmerin und des Auftraggebers
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4.1 Die AN wird mit größter Sorgfalt die beauftragten Leistungen im Interesse des AG durchführen.
4.2 Die AN verpflichtet sich, mit der Immobilie sowie dem vom AG zur Verfügung gestellten Inventar sorgsam umzugehen.
4.3 Der AG ist damit einverstanden, dass die AN zur Auftragserfüllung vorhandene Einrichtungsgegenstände oder Mietgegenstände (z.B. Bilder und Spiegel) mit Nägeln, Dübeln oder auf andere Weise anbringt oder umhängt, wodurch Spuren wie z.B. Löcher in den Wänden entstehen oder verbleiben können. Die AN ist nicht dazu verpflichtet, diese Spuren nach Auftragsbeendigung zu entfernen oder dafür Schadensersatz zu leisten, grundsätzlich wird aber darauf geachtet, dass Löcher nur wenn notwendig gebohrt werden.
4.4 Die AN gibt keine Garantie dafür, dass es durch die von ihr erbrachten Leistungen zu einem erfolgreichen Verkauf oder einer erfolgreichen Vermietung der Immobilie kommt. Ebenso gibt die AN keine Garantie dafür, dass ein höherer Kauf- oder Mietpreis erzielt wird.
4.5 Dem AG ist bewusst, dass es sich bei den von der AN erbrachten Leistungen immer auch um subjektive Gestaltung handelt, deren Gefallen vom Geschmack des jeweiligen Betrachters abhängt. Der AG entlässt daher die AN aus jeglicher Haftung für etwaiges Nichtgefallen der durchgeführten Gestaltungsarbeiten.
4.6 Der AG ist zur seinerseits erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Er verpflichtet sich, insbesondere der AN den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie zu ermöglichen und die Tätigkeit der AN in jeder Hinsicht zu unterstützen. Dies insbesondere durch vollständige und rechtzeitige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte sowie Unterlagen zu seiner Immobilie. Zudem stellt der AG sicher, dass vor dem Beginn der Auftragsbearbeitung sämtliche Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind. Sofern es durch den verspäteten Abschluss solcher Vorarbeiten zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommt, übernimmt die AN hierfür keine Haftung.
4.7 Der AG nimmt zur Kenntnis, dass Einrichtungsgegenstände mitunter nur der Kulissengestaltung nach optischen und nicht nach praktischen Gesichtspunkten dienen und daher ihre üblichen Funktionen eingeschränkt sein können.
4.8 Die AN haftet nicht für Beschädigungen an der Immobilie durch Dritte, insbesondere nicht für Beschädigungen durch Makler, Kauf- bzw. Mietinteressenten oder durch sonstige Personen im Rahmen von Besichtigungen.
5. Mietgegenstände
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5.1 Die zur Erfüllung des Home Stagings gelieferten Möbel, Bilder, Accessoires sind Eigentum der AN und verbleiben für den schriftlich vereinbarten Zeitraum in der Immobilie. Im Falle eines Verkaufes an den AG wird der Eigentumsvorbehalt an den Kaufgegenständen vereinbart, sodass diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AN verbleiben.
5.2 Der AG ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände aus seiner Immobilie zu entfernen. Er haftet für jede Beschädigung, ebenso für jeden Verlust von Mietgegenständen während der Zeit, in der sich diese in seiner Immobilie befinden.
5.3 Der AG ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass sie auch nicht durch Dritte beschädigt werden. Etwaige Beschädigungen hat er der AN unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat er den Zeitwert zzgl. Wiederbeschaffungskosten zu erstatten.
5.4 Der AG ist verpflichtet, etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an die AN abzutreten.
6. Honorar- und Zahlungsmodalitäten
6.1 Die von der AN ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Mit Erteilung des Auftrages sind 50% des Honorars fällig. Der AG verpflichtet sich zur sofortigen Zahlung nach Rechnungslegung ohne Skonto. Die AN beginnt ihre Arbeiten erst, wenn diese Zahlung auf ihrem Konto eingelangt ist. Die weiteren 50% des Honorars sind nach Ausführung der Staging-Arbeiten, unabhängig vom Verwertungserfolg und Verwertungszeitpunkt, sofort nach Rechnungslegung ohne Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (der jeweils aktuelle Basiszinssatz kann auf der Website der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at abgerufen werden), sowie Mahnspesen (jeweils € 10,-) und ev. Kosten für Inkassoinstitute und Rechtsanwälte je nach Aufwand verrechnet.
6.3 Ansprüche des AG gegen die AN sind nur dann aufrechenbar, wenn sie gerichtlich festgestellt sind oder in einem laufenden Gerichtsverfahren als Gegenforderung eingewendet werden.
6.4 Die AN ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung der Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
7. Urheberrechte
7.1 An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen, die die AN im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt, steht ihr das alleinige Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AN.
8. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
8.1 Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der im Einzelfall vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Die Auflösungsmöglichkeiten „aus wichtigem Grund“ bleiben davon unberührt. (z.B. Auflösungsgrund für die AN: Nichtzahlung des vereinbarten Honorars, sorgloser Umgang mit den Mietgegenständen, Verhinderung des Zugangs zur Immobilie zum vereinbarten Zeitpunkt oder Behinderung des Projektfortschrittes durch den AG).
8.2 Im Falle einer (unberechtigten) vorzeitigen Vertragsauflösung durch den AG verpflichtet sich dieser zur Zahlung des gesamten Honorars der AN.
8.3 Wird die Immobilie während der Vertragslaufzeit vermittelt, verpflichtet sich der AG dazu, die AN unverzüglich darüber zu informieren, sodass diese in der Lage ist, ihre Ausstattungsgegenstände und Inventar zeitgerecht abzuholen.
9. Beauftragung Dritter
9.1. Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, insbesondere von Handwerkern, Dienstleistern oder Spediteuren, werden die AN und der AG schriftlich vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.
9.2 Soweit der AG im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den AG. Die AN wird den AG auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von direkt beauftragten Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, sodass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, übernimmt die AN hierfür keine Haftung.
10. Geheimhaltung / Datenschutz
Die AN ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes automationsunterstützt zu speichern und zu verarbeiten, insbesondere für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und für Informations- und Werbemaßnahmen der AN. Der AG stimmt dem ausdrücklich zu.
11. Bildrechte und Vertraulichkeit
Die AN ist berechtigt, Fotos und Videos der Immobilie vor, während und nach der vertraglich vereinbarten Arbeit anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen; der AG gestattet der AN die Speicherung und überlässt ihr diese unentgeltlich für Veröffentlichungen zu Werbezwecken, jedoch ohne Namens- und Ortsangaben.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
13. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wels. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Home Styling u. Wohnraumplanung
österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Purkersdorf.